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   OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96   

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https://dejure.org/1997,5735
OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96 (https://dejure.org/1997,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 U 103/96 (https://dejure.org/1997,5735)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 U 103/96 (https://dejure.org/1997,5735)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1997, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96
    Der Versicherer als Bereicherungsgläubiger muß die Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung des Versicherungsnehmers vielmehr voll beweisen (BGH r+s 93, 327 = VersR 93, 1007; r+s 95, 81 = VersR 95, 281).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (r+s 95, 81 = VersR 95, 281) trägt der Versicherer im Rückforderungsprozeß, wenn er Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung geltend macht, nicht nur die Beweislast für die objektiven Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung, sondern hat auch das hierfür relevante Verschulden des Versicherungsnehmers nachzuweisen.

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96
    Der Versicherer als Bereicherungsgläubiger muß die Voraussetzungen einer ungerechtfertigten Bereicherung des Versicherungsnehmers vielmehr voll beweisen (BGH r+s 93, 327 = VersR 93, 1007; r+s 95, 81 = VersR 95, 281).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96
    In diesen Fällen fordert die Rechtsprechung, daß der Versicherungsnehmer über diese dem Zivilrecht sonst unbekannte, für ihn äußerst einschneidende Rechtsfolge - nämlich Totalverlust des Versicherungsschutzes auf der einen, ohne Nachteil auf der anderen Seite - nochmals ausdrücklich belehrt werden muß, um eine entsprechende Warnfunktion herzustellen (BGH VersR 84, 228; 67, 593).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1997 - 9 U 103/96
    In diesen Fällen fordert die Rechtsprechung, daß der Versicherungsnehmer über diese dem Zivilrecht sonst unbekannte, für ihn äußerst einschneidende Rechtsfolge - nämlich Totalverlust des Versicherungsschutzes auf der einen, ohne Nachteil auf der anderen Seite - nochmals ausdrücklich belehrt werden muß, um eine entsprechende Warnfunktion herzustellen (BGH VersR 84, 228; 67, 593).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Eine solche wird in der Rechtsprechung (OLG Köln, RuS 2003, 462 und RuS 1997, 140) und zum Teil in der Literatur (Marlow in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, § 13 Rn. 102) ohne Begründung als Fall angesehen, in dem die Obliegenheitsverletzung nicht folgenlos ist.
  • OLG Köln, 04.05.1999 - 9 U 164/98
    Hat der Versicherer jedoch - wie hier - bereits gezahlt, hat sich das vorsätzliche Handeln des Versicherungsnehmers bereits in einem Nachteil realisiert, denn der Versicherer wäre leistungsfrei gewesen (vgl. OLG Köln r+s 1997, 140).

    Der Versicherer trägt hier für Vorsatz vielmehr die volle Beweislast (BGH VersR 1995, 281; OLG Köln r+s 1997, 140).

  • OLG Köln, 12.05.1998 - 9 U 191/97

    Rückforderungsanspruch für eine erbrachte Kaskoentschädigung wegen fehlenden

    In einem solchen Fall ist der Dritte, der das Schadenformular ausgefüllt hat, kein Wissenserklärungsvertreter (vgl. hierzu BGH r+s 1995, 81 = VersR 1995, 281 sowie Senat, r+s 1997, 140, 141).
  • OLG Köln, 03.03.1998 - 9 U 233/96

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung empfangener

    Es reicht nicht aus, daß er lediglich Tatsachen nachweist, die eine Vortäuschung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. BGH r+s 1994, 284 ff. sowie Senat, zuletzt Urteile vom 04. und 18.02. sowie 08.07.1997 in den Rechtsstreiten 9 U 227/95, 9 U 103/96 = r+s 1997, 140 und 9 U 227/95).
  • LG Krefeld, 12.12.2008 - 1 S 77/08

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Die in § 6 Abs. 3 S. 1 VVG aufgestellte Vermutung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit gilt im Rückforderungsprozess nicht (vgl. etwa OLG Köln, Urteil v. 18.02.1997, 9 U 103/96, r + s 1997, 140 f.; Römer/Langheid, VVR, 2. Aufl. 2003, § 6 Rn. 127 f.).
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